Aufnahmeanträge

Hier den Aufnahmeantrag Hauptverein oder den  Aufnahmeantrag Tennis 2025 als pdf herunterladen und ausgefüllt an die Geschäftsstelle des SC Weßling senden:

entweder per Emailgeschaeftsstelle@sportclub-wessling.de
oder per PostSportclub Weßling e.V.
Meilinger Weg 26
82234 Weßling

oder Sie kommen einfach persönlich zu unseren Bürozeiten vorbei.

Mitgliederbeiträge für den Hauptverein ab 1.1.2020

AufnahmegebührJahresbeitragHalbjahresbeitrag
Kinder bis 13 Jahre20,00 €80,00 €40,00 €
Jugendliche bis 17 Jahre20,00 €90,00 €45,00 €
Erwachsene20,00 €120,00 €60,00 €
Familie I (1 Erw. + 1 Kind bis zum vollendeten 17. Lebensjahr)30,00 €190,00 €95,00 €
Familie 2 (2 Erwachsene + Kind/er bis zum vollendeten 17. Lebensjahr)30,00 €310,00 €155,00 €
Senioren ab 70 Jahre20,00 €80,00 €40,00 €
Fördermitglied passiv20,00 €60,00 €30,00 €

Hinweise:

  • Der Hauptvereinsbeitrag wird in halbjährlichen Beiträgen zum 15.1. und 1.7. d. J. abgebucht.
  • Die satzungsgemäße Kündigungsfrist (30.9. zum Jahresende) bleibt davon unberührt.
  • Keine Ermäßigung für Schüler, Studenten und Wehr- oder Zivildienstleistende

Gebührenordnung

Gemäß § 9 Beitrag Nr. 6 der Vereinssatzung hat der Vereinsausschuss in seiner Sitzung am 26. März 2015 nachfolgende Gebühren beschlossen:

VorgangFälligkeitBetrag
bei Nichtteilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
(SEPA-Mandat)
je Beitragsfälligkeit5,00 Euro
bei Rücklastschriften:
    – dem SC Weßling in Rechnung gestellte
      Gebühren der Kreditinstitute     
   – Verwaltungsgebühr SC Weßling
je AnschreibenGebühr der Kreditinstitute 5,00 Euro

Spartenbeitrag Abteilung Fußball

  • der Beitrag beträgt für alle aktiven Mitglieder der Abteilung, unabhängig vom Alter, 96,00 € pro Kalenderjahr
  • „Aktiv“ sind Mitglieder, wenn sie am Trainingsbetrieb teilnehmen und/oder eine Spielberechtigung für den SC Weßling beim Bayerischen Fußballverband haben
  • der Beitrag ist zum 1.1. jeden Kalenderjahres fällig und wird je zur Hälfte im März und im September des Kalenderjahres den Mitgliedern in Rechnung gestellt
  • bei unterjährigem Eintritt in die Abteilung ist der Spartenbeitrag in voller Höhe zu bezahlen
  • bei unterjährigem Austritt aus der Abteilung gibt es keine Betragserstattung, der Austritt ist schriftlich (Brief, Mail) in der Geschäftsstelle des SC Weßling einzureichen
  • ebenso ist ein Wechsel zur passiven Mitgliedschaft vom Mitglied schriftlich (Brief, Mail) in der Geschäftsstelle des SC Weßling oder bei der Abteilungsleitung anzuzeigen; die passive Mitgliedschaft wird dann für das Folgejahr gültig, es erfolgt keine Beitragserstattung für das laufende Kalenderjahr
  • vom Spartenbeitrag befreit sind ehrenamtlich gewählte Funktionsträger, aktive Schiedsrichter, angemeldete Trainer und Übungsleiter, sowie passive Mitglieder

Bei Fragen zum Spartenbeitrag wenden Sie sich bitte an die Abteilungsleitung oder an die Geschäftsstelle des SC Weßling.

Spartenbeitrag Abteilung Handball ab 1.7.2025

  • 96,- € Jahresbeitrag für Erwachsene, Kinder und Jugendliche
  • Aktiven-Beitrag, d.h. der Beitrag wird fällig für alle, die am Trainings- und/oder Spielbetrieb teilnehmen
  • Vom Spartenbeitrag befreit sind ehrenamtlich gewählte Funktionsträger, aktive Schiedsrichter, angemeldete Trainer und Übungsleiter
  • Der Spartenbeitrag wird lt. Beschluss jährlich am 1.7. d.J. eingezogen

Spartenbeitrag Abteilung Floorball

Spartenbeitrag 40,00 Euro pro Person

Spartenbeitrag Abteilung Gymnastik

60,00 Euro für Erwachsene, 20,00 Euro für Kinder

Abteilungsbeiträge der Tennisabteilung

Die Tennisabteilung erhebt einen eigenen Spartenbeitrag. Grundlage ist die Abteilungsordnung der Tennisabteilung.

Die Mitgliedschaft im SCW ist obligatorisch.

Jahresbeiträge:

Kinder(bis 13 Jahre)€ 33,- jährlich
Jugendliche(14 bis 17 Jahre)€ 46,- jährlich
Erwachsene(ab 18 Jahre)€ 99,- jährlich
Auszubildende(ab 18 Jahre gegen Nachweis)€ 60,- jährlich
passive Mitglieder€ 25,- jährlich

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen,
andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein Jahr.

Aufnahmegebühren:

Kinder/Jugendliche€ 15,- einmalig
Erwachsene€ 15,- einmalig

Aufnahmeformular der Tennisabteilung

Sonderbeiträge der Tennisabteilung

Jedes aktiv spielende Mitglied (alle Personen, die einen Ausweis der Tennisabteilung besitzen) ab Jahrgang 2001 ist verpflichtet, im Kalenderjahr drei Stunden im Frühjahr und drei Stunden im Herbst zu leisten. Mitglieder älter als Jahrgang 1950 sind befreit, sofern sie keine Mannschaftsspieler sind.
Dafür stehen jeweils zwei Termine im Frühjahr und im Herbst zur Auswahl. Von allen Pflichtteilnehmern, die ihre Arbeitsstunden im Frühjahr bzw. Herbst nicht leisten, werden 35€ pro Nichterscheinen (d.h. maximal 70€ pro Jahr) abgebucht. Die Abbuchung erfolgt für Frühjahrs- und Herbstarbeits­dienste im November des Kalenderjahres. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Anwesenheitslisten.
Bei einem Haushalt mit bis zu drei Pflichtteilnehmern müssen sechs Arbeitsstunden geleistet werden, bei einem Haushalt mit mehr als drei Pflichtteilnehmern müssen zwölf Arbeitsstunden geleistet werden.