Aufnahmeanträge

Hier den Aufnahmeantrag Hauptverein oder den  Aufnahmeantrag Tennis 2019 als pdf herunterladen und ausgefüllt an die Geschäftsstelle des SC Weßling senden:

entweder per Emailgeschaeftsstelle@sportclub-wessling.de
oder per PostSportclub Weßling e.V.
Meilinger Weg 26
82234 Weßling

oder Sie kommen einfach persönlich zu unseren Bürozeiten vorbei.

Mitgliederbeiträge für den Hauptverein ab dem 1.1.2020

AufnahmegebührJahresbeitragHalbjahresbeitrag
Kinder bis 13 Jahre20,00 €80,00 €40,00 €
Jugendliche bis 17 Jahre20,00 €90,00 €45,00 €
Erwachsene20,00 €120,00 €60,00 €
Familie I (1 Erw. + 1 Kind bis zum vollendeten 17. Lebensjahr)30,00 €190,00 €95,00 €
Familie 2 (2 Erwachsene + Kind/er bis zum vollendeten 17. Lebensjahr)30,00 €310,00 €155,00 €
Senioren ab 70 Jahre20,00 €80,00 €40,00 €
Fördermitglied passiv20,00 €60,00 €30,00 €

Hinweise:

  • Der Hauptvereinsbeitrag wird in halbjährlichen Beiträgen zum 15.1. und 1.7. d. J. abgebucht.
  • Die satzungsgemäße Kündigungsfrist (30.9. zum Jahresende) bleibt davon unberührt.
  • Keine Ermäßigung für Schüler, Studenten und Wehr- oder Zivildienstleistende
  • Die Tennisabteilung erhebt einen Spartenbeitrag
  • Die Fußballabteilung erhebt einen Spartenbeitrag von 36,- € jährlich für aktive Mitglieder
  • Die Handballabteilung erhebt einen Spartenbeitrag von 36,-€ für Erwachse und 18,-€ für Kinder für aktive Mitglieder

Gebührenordnung

Gemäß § 9 Beitrag Nr. 6 der Vereinssatzung hat der Vereinsausschuss in seiner Sitzung am 26. März 2015 nachfolgende Gebühren beschlossen:

VorgangFälligkeitBetrag
bei Nichtteilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
(SEPA-Mandat)
je Beitragsfälligkeit5,00 Euro
bei Rücklastschriften:
    – dem SC Weßling in Rechnung gestellte
      Gebühren der Kreditinstitute     
   – Verwaltungsgebühr SC Weßling
je AnschreibenGebühr der Kreditinstitute 5,00 Euro

Spartenbeitrag Abteilung Fußball ab 01.01.2015

  • 36,- € Jahresbeitrag für alle aktiven Mitglieder der Abt. Fußball
  • 18,- € Jahresbeitrag für das zweite und weitere Kinder unter 18 Jahren einer Familie
  • vom Spartenbeitrag befreit sind
    – ehrenamtlich gewählte Funktionsträger der Abteilung Fußball
    – aktive Schiedsrichter der Abteilung Fußball
    – angemeldete Trainer und Übungsleiter der Abteilung Fußball
    – passive Mitglieder der Abteilung Fußball
  • Der Sparenbeitrag ist zum 01.01. eines Kalenderjahres fällig

Als aktives Mitglied der Abteilung Fußball gilt, wer regelmäßig am Trainings- oder Spielbetrieb der Abteilung Fußball teilnimmt.

Der Spartenbeitrag wurde auf der Mitgliederverrsammlung der Abteilung Fußbal am 05.12.2014 beschlossen und gilt ab dem 01.01.2015.

Spartenbeitrag Abteilung Handball ab 1.1.2017

  • 36,- € Jahresbeitrag für Erwachsene
  • 18,- € Jahresbeitrag Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren

Der Spartenbeitrag wird lt. Beschluss der Abteilungsversammlung jährlich am 1.7. d.J. eingezogen.

Abteilungsbeiträge der Tennisabteilung

Die Tennisabteilung erhebt einen eigenen Spartenbeitrag. Grundlage ist die Abteilungsordnung der Tennisabteilung.

Die Mitgliedschaft im SCW ist obligatorisch.

Jahresbeiträge ab 1.1.2018:

Kinder(bis 13 Jahre)€ 33,- jährlich
Jugendliche(14 bis 17 Jahre)€ 46,- jährlich
Erwachsene(ab 18 Jahre)€ 99,- jährlich
Auszubildende(ab 18 Jahre gegen Nachweis)€ 60,- jährlich
passive Mitglieder€ 25,- jährlich

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen,
andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein Jahr.

Aufnahmegebühren:

Kinder/Jugendliche€ 15,- einmalig
Erwachsene€ 15,- einmalig

Aufnahmeformular der Tennisabteilung

Sonderbeiträge der Tennisabteilung

Jedes aktiv spielende Mitglied (alle Personen, die einen Ausweis der Tennisabteilung besitzen) ab Jahrgang 2001 ist verpflichtet, im Kalenderjahr. 3 Stunden im Frühjahr und 3 Stunden im Herbst zu leisten. Mitglieder älter als Jahrgang 1950 sind befreit sofern sie keine Mannschaftsspieler sind.

Dafür stehen jeweils zwei Termine im Frühjahr und im Herbst zur Auswahl. Von allen Pflichtteilnehmern, die ihre Arbeitsstunden im Frühjahr bzw. Herbst nicht leisten, werden 35€ pro Nichterscheinen (d.h. maximal 70€ pro Jahr) abgebucht. Die Abbuchung erfolgt für Frühjahrs- und Herbstarbeits­dienste im November des Kalenderjahres. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Anwesenheitslisten.

Bei einem Haushalt mit bis zu 3 Pflichtteilnehmern müssen 6 Arbeitsstunden geleistet werden, bei einem Haushalt mit mehr als 3 Pflichtteilnehmern müssen 12 Arbeitsstunden geleistet werden.