Aufnahmeanträge
Hier den Aufnahmeantrag Hauptverein oder den Aufnahmeantrag Tennis 2019 als pdf herunterladen und ausgefüllt an die Geschäftsstelle des SC Weßling senden:
entweder per Email | geschaeftsstelle@sportclub-wessling.de |
oder per Post | Sportclub Weßling e.V. Meilinger Weg 26 82234 Weßling |
oder Sie kommen einfach persönlich zu unseren Bürozeiten vorbei.
Mitgliederbeiträge für den Hauptverein ab dem 1.1.2020
Aufnahmegebühr | Jahresbeitrag | Halbjahresbeitrag | |
Kinder bis 13 Jahre | 20,00 € | 80,00 € | 40,00 € |
Jugendliche bis 17 Jahre | 20,00 € | 90,00 € | 45,00 € |
Erwachsene | 20,00 € | 120,00 € | 60,00 € |
Familie I (1 Erw. + 1 Kind bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) | 30,00 € | 190,00 € | 95,00 € |
Familie 2 (2 Erwachsene + Kind/er bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) | 30,00 € | 310,00 € | 155,00 € |
Senioren ab 70 Jahre | 20,00 € | 80,00 € | 40,00 € |
Fördermitglied passiv | 20,00 € | 60,00 € | 30,00 € |
Hinweise:
- Der Hauptvereinsbeitrag wird in halbjährlichen Beiträgen zum 15.1. und 1.7. d. J. abgebucht.
- Die satzungsgemäße Kündigungsfrist (30.9. zum Jahresende) bleibt davon unberührt.
- Keine Ermäßigung für Schüler, Studenten und Wehr- oder Zivildienstleistende
- Die Tennisabteilung erhebt einen Spartenbeitrag
- Die Fußballabteilung erhebt einen Spartenbeitrag von 36,- € jährlich für aktive Mitglieder
- Die Handballabteilung erhebt einen Spartenbeitrag von 36,-€ für Erwachse und 18,-€ für Kinder für aktive Mitglieder
Gebührenordnung
Gemäß § 9 Beitrag Nr. 6 der Vereinssatzung hat der Vereinsausschuss in seiner Sitzung am 26. März 2015 nachfolgende Gebühren beschlossen:
Vorgang | Fälligkeit | Betrag |
bei Nichtteilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Mandat) | je Beitragsfälligkeit | 5,00 Euro |
bei Rücklastschriften: – dem SC Weßling in Rechnung gestellte Gebühren der Kreditinstitute – Verwaltungsgebühr SC Weßling | je Anschreiben | Gebühr der Kreditinstitute 5,00 Euro |
Spartenbeitrag Abteilung Fußball
Erhöhung zum 01.01.2025 auf 96,00 € pro Kalenderjahr
Nachdem der Spartenbeitrag seit Einführung im Jahr 2015 unverändert geblieben ist, wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung der Abteilung Fußball am 08.07.2024 der Spartenbeitrag wie folgt angepasst:
- der Beitrag beträgt für alle aktiven Mitglieder der Abteilung, unabhängig vom Alter, 96,00 € pro Kalenderjahr
- “Aktiv” sind Mitglieder, wenn sie am Trainingsbetrieb teilnehmen und/oder eine Spielberechtigung für den SC Weßling beim Bayerischen Fußballverband haben
- der Beitrag ist zum 1.1. jeden Kalenderjahres fällig und wird je zur Hälfte im März und im September des Kalenderjahres den Mitgliedern in Rechnung gestellt
- bei unterjährigem Eintritt in die Abteilung ist der Spartenbeitrag in voller Höhe zu bezahlen
- bei unterjährigem Austritt aus der Abteilung gibt es keine Betragserstattung, der Austritt ist schriftlich (Brief, Mail) in der Geschäftsstelle des SC Weßling einzureichen
- ebenso ist ein Wechsel zur passiven Mitgliedschaft vom Mitglied schriftlich (Brief, Mail) in der Geschäftsstelle des SC Weßling oder bei der Abteilungsleitung anzuzeigen; die passive Mitgliedschaft wird dann für das Folgejahr gültig, es erfolgt keine Beitragserstattung für das laufende Kalenderjahr
- vom Spartenbeitrag befreit sind ehrenamtlich gewählte Funktionsträger, aktive Schiedsrichter, angemeldete Trainer und Übungsleiter, sowie passive Mitglieder
Erläuterungen zur notwendigen Erhöhung des Spartenbeitrags, Stand 07/2024
Bei Fragen zum Spartenbeitrag wenden Sie sich bitte an die Abteilungsleitung oder an die Geschäftsstelle des SC Weßling.
Spartenbeitrag Abteilung Handball ab 1.1.2017
- 36,- € Jahresbeitrag für Erwachsene
- 18,- € Jahresbeitrag Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Der Spartenbeitrag wird lt. Beschluss der Abteilungsversammlung jährlich am 1.7. d.J. eingezogen.
Abteilungsbeiträge der Tennisabteilung
Die Tennisabteilung erhebt einen eigenen Spartenbeitrag. Grundlage ist die Abteilungsordnung der Tennisabteilung.
Die Mitgliedschaft im SCW ist obligatorisch.
Jahresbeiträge ab 1.1.2018:
Kinder | (bis 13 Jahre) | € 33,- jährlich |
Jugendliche | (14 bis 17 Jahre) | € 46,- jährlich |
Erwachsene | (ab 18 Jahre) | € 99,- jährlich |
Auszubildende | (ab 18 Jahre gegen Nachweis) | € 60,- jährlich |
passive Mitglieder | € 25,- jährlich |
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis 30.09. des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen,
andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft jeweils um ein Jahr.
Aufnahmegebühren:
Kinder/Jugendliche | € 15,- einmalig |
Erwachsene | € 15,- einmalig |
Aufnahmeformular der Tennisabteilung
Sonderbeiträge der Tennisabteilung
Jedes aktiv spielende Mitglied (alle Personen, die einen Ausweis der Tennisabteilung besitzen) ab Jahrgang 2001 ist verpflichtet, im Kalenderjahr. 3 Stunden im Frühjahr und 3 Stunden im Herbst zu leisten. Mitglieder älter als Jahrgang 1950 sind befreit sofern sie keine Mannschaftsspieler sind.
Dafür stehen jeweils zwei Termine im Frühjahr und im Herbst zur Auswahl. Von allen Pflichtteilnehmern, die ihre Arbeitsstunden im Frühjahr bzw. Herbst nicht leisten, werden 35€ pro Nichterscheinen (d.h. maximal 70€ pro Jahr) abgebucht. Die Abbuchung erfolgt für Frühjahrs- und Herbstarbeitsdienste im November des Kalenderjahres. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Anwesenheitslisten.
Bei einem Haushalt mit bis zu 3 Pflichtteilnehmern müssen 6 Arbeitsstunden geleistet werden, bei einem Haushalt mit mehr als 3 Pflichtteilnehmern müssen 12 Arbeitsstunden geleistet werden.