Spartenbeitrag

Voraussetzung Mitglied werden im Hauptverein

Erhöhung zum 01.01.2025 auf 96,00 € pro Kalenderjahr

Nachdem der Spartenbeitrag seit Einführung im Jahr 2015 unverändert geblieben ist, wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung der Abteilung Fußball am 08.07.2024 der Spartenbeitrag wie folgt angepasst:

  • der Beitrag beträgt für alle aktiven Mitglieder der Abteilung, unabhängig vom Alter, 96,00 € pro Kalenderjahr
  • „Aktiv“ sind Mitglieder, wenn sie am Trainingsbetrieb teilnehmen und/oder eine Spielberechtigung für den SC Weßling beim Bayerischen Fußballverband haben
  • der Beitrag ist zum 1.1. jeden Kalenderjahres fällig und wird je zur Hälfte im März und im September des Kalenderjahres den Mitgliedern in Rechnung gestellt
  • bei unterjährigem Eintritt in die Abteilung ist der Spartenbeitrag in voller Höhe zu bezahlen
  • bei unterjährigem Austritt aus der Abteilung gibt es keine Betragserstattung, der Austritt ist schriftlich (Brief, Mail) in der Geschäftsstelle des SC Weßling einzureichen
  • ebenso ist ein Wechsel zur passiven Mitgliedschaft vom Mitglied schriftlich (Brief, Mail) in der Geschäftsstelle des SC Weßling oder bei der Abteilungsleitung anzuzeigen; die passive Mitgliedschaft wird dann für das Folgejahr gültig, es erfolgt keine Beitragserstattung für das laufende Kalenderjahr
  • vom Spartenbeitrag befreit sind ehrenamtlich gewählte Funktionsträger, aktive Schiedsrichter, angemeldete Trainer und Übungsleiter, sowie passive Mitglieder

Erläuterungen zur notwendigen Erhöhung des Spartenbeitrags, Stand 07/2024

Bei Fragen zum Spartenbeitrag wenden Sie sich bitte an die Abteilungsleitung oder an die Geschäftsstelle des SC Weßling.