Abteilungsordnung

Wir freuen uns über alle, die auf unserer schönen Tennisanlage spielen möchten und bieten ein breites Angebot für Anfänger, Hobbyspieler und engagierte Match-Spieler. Ob Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen, bei uns macht Tennis spielen ganz besonders Spaß!

Die aktuelle vollständige Abteilungsordnung steht Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung.

Anlagen:

Die Anlagen stehen als PDF-Dateien zur Verfügung.  

Beiträge und Aufnahmegebühren

Die Tennisabteilung erhebt einen eigenen Spartenbeitrag. Die Mitgliedschaft im SCW ist obligatorisch, um in der Tennisabteilung Mitglied zu werden. Grundsätzlich haben nur Mitglieder die Möglichkeit, vom Tennistraining zu profitieren. 

Sonderbeitrag der Tennisabteilung – Arbeitsdienst

Jedes aktiv spielende Mitglied ab 14 Jahren ist verpflichtet, im Kalenderjahr drei Stunden im Frühjahr und drei Stunden im Herbst einen Arbeitsdienst zu leisten. Mitglieder älter als 62 Jahre sind befreit.

Für den Arbeitsdienst stehen jeweils zwei Termine im Frühjahr und im Herbst zur Auswahl. Von allen Pflichtteilnehmern, die ihre Arbeitsstunden im Frühjahr bzw. Herbst nicht leisten, werden jeweils 35 € (d.h. maximal 70 € pro Jahr) abgebucht. Die Abbuchung erfolgt für beide Arbeits­dienste im November des Kalenderjahres, Grundlage sind die Anwesenheitslisten.

Bei einem Haushalt mit bis zu drei Pflichtteilnehmern müssen sechs Arbeitsstunden geleistet werden, bei einem Haushalt mit mehr als drei Pflichtteilnehmern müssen zwölf Arbeitsstunden geleistet werden. Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, statt der festgelegten Arbeitsdienste nach Rücksprache mit der Abteilungsleitung einen Ersatzdienst zu leisten.